Gründerstipendien - Optionen für Startkapital

Für eine Existenzgründung braucht man neben einer guten Idee erst mal eines: ausreichend Startkapital. Um an genügend finanzielle Mittel für die Gründung zu kommen, ist ein Stipendium eine gute Option - abseits eines klassischen Kredites.

Im folgenden wollen wir einige Stipendien vorstellen, die speziell für Gründer gedacht sind. Für viele Stipendien ist ein Businessplan notwendig oder zumindest ein grobes Konzept. In unserem Online-Gründungsseminar lernen Sie, auf welche Themen Sie beim Businessplan achten sollten.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 06.12.2012.

Und noch ein Tipp: Man kann als Gründer auch mit wenig Geld bereits einen professionellen Internetauftritt und eine gezielte Marketing-Kampagne starten. An einem konkreten Beispiel wird hier gezeigt, wie man vorgehen kann. 

Exist-Gründerstipendium

Das Exist-Gründerstipendium wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vergeben und richtet sich an Studierende, Hochschulabsolventen und Wissenschaftler, die ihre innovative Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen wollen. Dabei muss beachtet werden, dass nur solche Gründungsvorhaben gefördert werden, die technologieorientiert sind oder eine wissensbasierte Dienstleistung umsetzen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen muss.  

Gefördert werden Wissenschaftler aus nicht gewinnorientierten, öffentlichen Forschungseinrichtungen oder Hochschulen, Hochschulabsolventen oder ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter, deren Abschluss bzw. Ausscheiden nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, Studenten, die mindestens die Hälfte ihres Studiums bereits absolviert haben, sowie Gründerteams, die aus maximal drei Personen bestehen.

Wie erfolgt die Förderung?

Das Stipendium umfasst einen festen Betrag, der monatlich ausgezahlt wird und zur Sicherung des Lebensunterhaltes dienen soll. Dieser ist wie folgt:

  • Für promovierte Gründer: 2.500€
  • Für Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.000€
  • Für Studierende: 800€

Gründer, die Kinder haben, erhalten pro Kind einen Zuschlag von 100€.

Außerdem werden bei Einzelgründungen 10.000€ für Sachausgaben gezahlt, bei Teamgründungen bis zu 17.000€.

Weiterhin gibt es Fördergelder für Coachingleistungen im Wert von 5.000€

Welche Anforderungen müssen erfüllt werden, um das Stipendium zu erhalten?

Die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung, aus der der Gründer kommt, muss in ein Gründernetzwerk eingebunden sein und dem Gründer einen Arbeitsplatz sowie einen Mentor zur Verfügung stellen, Außerdem garantiert sie die kostenfreie Nutzung der Infrastruktur und verwaltet die Fördermittel.

Der Gründer muss, um das Stipendium erhalten zu können, Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks in Anspruch nehmen. Er muss das eintägige Seminar "Gründerpersönlichkeit" besuchen. Erste Ergebnisse zum Businessplan müssen nach fünf Monaten und der fertige Businessplan nach spätestens zehn Monaten präsentiert werden. Außerdem muss der Gründer selbstverantwortlich Steuern und Versicherungsbeiträge abführen.

Die Gründung des eigenen Unternehmens ist währende des Förderzeitraums möglich, darf aber nicht schon zu Beginn erfolgen. Der Antrag muss von der Hochschule oder der Forschungseinrichtung gestellt werden. Dies ist zu jederzeit möglich.

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Weitere Stipendien

Neben dem bundesweiten Exist-Stipendium gibt es noch weitere regionale oder branchenspezifische Stipendien, hier eine Auswahl.

 

Seed-Stipendium

Das Seed-Stipendium richtet sich an Gründer aus Sachsen, die ein innovatives Unternehmen mit erkennbarem Marktvolumen im Technologiebereich gründen wollen. Gefördert werden für maximal 1 Jahr Hochschulabsolventen, wissenschaftliches Personal oder ehemaliges wissenschaftliches Personal bis zu 5 Jahre nach Ausscheiden, sowie Studierende in der 2. Hälfte der Regelstudienzeit. Gefördert werden Einzel- und Teamgründungen.

Höhe des Stipendiums(monatlich):

  • Studierende: 800€
  • Absolventen: 2.000€
  • Promovierte: 2.500€

Es wird ein Kinderzuschlag von 100€ pro Monat pro Kind gezahlt.

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Karl-Steinbruch-Stipendium

Dieses Stipendium unterstützt Studenten bei innovativen Projekten mit IT- und Medienbezug, die einen künstlerischen oder wissenschaftlichen Schwerpunkt haben. Bewerben können sich Studierende und Doktoranden aller Fachrichtungen, sofern sie in Baden-Württemberg immatrikuliert sind und die Zwischenprüfung bestanden bzw. 120 Credit Points erreicht haben.

Die Förderung beträgt monatlich höchstens 830€ für eine Dauer von 12 Monaten.

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Stipendium des AV-Gründerzentrums

Jährlich werden 14 solche Stipendien im Wert von jeweils 10.000€ vergeben. Gefördert werden Gründer, deren Existenzgründer  oder Jungunternehmer(Gründung max. drei Jahre zurück), die in NRW gründen wollen bzw. gegründet haben und Berufserfahrung bzw. ein abgeschlossenes Studium in einem mediennahen Studiengang haben.

Das Stipendium ist an folgende Anforderungen geknüpft:

  • Teilnahme an Pflichtveranstaltungen
  • Hohe Einsatzbereitschaft
  •  Gründungsnachweis und Quartalsberichte

Das Programm dauert ein Jahr.

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Bremer Förderprogramm für Unternehmensträger

Das Programm fördert Hochschulabsolventen und Gründer aus dem Handwerksbereich in der Vorbereitungsphase ihrer Gründung. Ziel ist eine innovative Geschäftsidee in ein Konzept zu verwandeln und die Gründung einschließlich der Geschäftsaufnahme zu realisieren.  

Das Programm dauert 12 Monate und und beinhaltet Coaching, Gründungsbegleitung, Networking-Angebote, sowie finanzielle Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Bewerbungen sind jeweils bis Mitte Januar sowie bis Mitte August möglich.

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Weitere Themen für Gründer

Ob Stipendium, Gründerkredit oder eine andere Förderung: Als Gründer braucht man ein schriftliches Konzept, in dem die Gründungsidee beschrieben wird. An diesem Dokument arbeiten viele Gründer, aber auch Unternehmer kontinuierlich. Hierzu gehört unter anderem die genaue Formulierung der Geschäftsidee, aber auch die Finanzkalkulation und die Wettbewerbsanalyse