Es ist ein klarer Trend: Viele Freiberufler starten zunächst als Kleinunternehmer. Aus guten Gründen: Als Kleinunternehmer können Sie „klein“ beginnen und gehen so weniger Risiko ein. Und wenn es gut läuft, werden Sie irgendwann „Vollunternehmer“ und leben komplett von Ihren eigenen Einnahmen.
Freiberufler als Kleinunternehmer
Auf dieser Seite erfahren Sie:
- In welchen Situationen Freiberufler als Kleinunternehmer starten
- Steuer: Wie die Kleinunternehmerregelung aussieht
- Wie Sie einen besseren Stundensatz bekommen
- Wie Sie vom Kleinunternehmer zum Vollunternehmer werden
- Rechnungen: Wie Sie als Kleinunternehmer eine Rechnung schreiben
- Interviews und Meinungen aus dem Blog
Kleinunternehmer: 3 Situationen – 3 Beispiele
Die Kleinunternehmerregelung
Als Freiberufler muss man eigentlich – wie jeder andere Selbstständige auch – eine Umsatzsteuer abführen. Das bedeutet, dass man zu seinem vereinbarten Honorar noch die Umsatzsteuer obendrauf rechnet und dann an das Finanzamt abgibt. Es kostet Zeit und Aufwand, die Umsatzsteuer abzuführen. Und die eigenen Leistungen werden dadurch für die Kunden teurer. Wer etwa eine 1.000 Euro-Rechnung schreibt, muss womöglich 19 Prozent draufschlagen. Der Kunde muss dann 1.190 Euro zahlen. Aber es gibt eine Kleinunternehmerregelung. Diese Regelung ist dafür gedacht, dass alle Freiberufler, die noch am Anfang sind, nicht sofort so viel Steuer-Kram erledigen müssen.
Die Regelung
Ein Kleinunternehmer ist im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, wer im Vorjahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz gemacht hat und im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaftet hat. Man ist dann umsatzsteuerbefreit (§19 UStG). Freiberufler müssen dann keine Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt abgeben. Es gibt bestimmte Sonderregelungen und Ausnahmen. Deswegen informieren Sie sich am besten bei einem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt vor Ort.
(Stand 05/2016 – ohne Gewähr)
Kleinunternehmung beim Finanzamt anmelden
Wer als Freiberufler startet, sollte dies auch beim Finanzamt melden. Denn die Einnahmen der freiberuflichen Tätigkeit fließen in die Einkommenssteuer ein. Man muss also für das, was man verdient hat, Einkommenssteuer zahlen. Wenn man das Finanzamt anschreibt, erhält man in der Regel weitere Informationen. Alternativ rufen Sie bei Ihrem örtlichen Finanzamt direkt an und fragen nach.
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Welchen Stundensatz kann ich als Freiberufler verlangen? Wie wehre ich mich gegen Honorar-Drückerei? Wie schaffe ich es, meinen Stundensatz kontinuierlich zu erhöhen?
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Kleinunternehmer = kleiner Unternehmer?
Ist man als Kleinunternehmer ein kleiner Unternehmer? Aus steuerlicher Sicht und aus Sicht der Einnahmen schon. Aber das bedeutet nicht, dass Sie Ihre Selbstständigkeit wie eine kleine Sache betrachten sollten. Im Gegenteil! Bauen Sie Stück für Stück Ihre Freiberuflichkeit aus! So, dass Sie irgendwann davon leben können. Die drei Vorteile des Kleinunternehmers:
Als Kleinunternehmer eine Rechnung schreiben
Wenn Sie als Freiberufler ein Kleinunternehmer sind, müssen Sie dies auf der Rechnung ausweisen. Sie müssen also auf jeden Fall Rechnungen schreiben. Nur eben mit dem Hinweis, dass Sie Kleinunternehmer sind und deswegen die Umsatzsteuer entfällt. Wenn Sie sich bei der Rechnung nicht sicher sind, sollten Sie sich eine Vorlage holen. Die Vorlage können Sie dann individuell auf sich anpassen.

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